Rechtsprechung
BVerwG, 17.04.1959 - VI CB 205.58 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1959,1247) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Klärung einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung - Voraussetzungen für die Zulassung der Revision - Anspruch auf eine beamtenrechtliche Versorgung - Anerkennung als Vertriebener - Verletzung der Grundsätze über die Aufklärung des Sachverhalts
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.1958 - I A 1597/56
- BVerwG, 17.04.1959 - VI CB 205.58
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 03.12.1954 - II C 201.53
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 17.04.1959 - VI CB 205.58
Es ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß Rechte nach dem Gesetz zu Art. 131 GG nur dann geltend gemacht werden können, wenn der Bedienstete aus seiner früheren Stellung im öffentlichen Dienst des Deutschen Reichs oder seines Herkunftslandes im Zusammenhang mit den Ereignissen des Zusammenbruchs im Jahre 1945 ausgeschieden ist oder seine Versorgung aus solchen Gründen verloren hat (vgl. BVerwGE 1, 251 [253];Urteil vom 6. Mai 1958 - BVerwG VI C 342.56).
- BVerwG, 15.03.1961 - VI C 59.59
Rechtsmittel
In der Sache geht das Berufungsgericht zutreffend davon aus, daß die Vorschrift des § 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d G 131 auf die Klägerin keine Anwendung findet, weil sie nur die Personen betrifft, die am 6. Mai 1945 noch im ausländischen öffentlichen Dienst standen oder doch ihren Dienst dort erst im Zusammenhang mit dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches aufgeben mußten (vgl. Urteil vom 11. Mai 1960 - BVerwG VI C 322.57 - und Beschlüsse vom 17. April 1959 - BVerwG VI CB 205.58 - und vom 1. Juli 1960 - BVerwG VI B 19.60 -). - BVerwG, 09.02.1972 - VI C 34.69
Gewährung von Unterstützungen an Stelle einer beamtenrechtlichen Versorgung …
Der Senat hat zwar in dem von der Revision angeführten Beschluß vom 17. April 1959 - BVerwG VI CB 205.58 - die Auffassung vertreten, daß Umsiedler, die ihr Amt im Herkunftsland bereits vor oder bei der Umsiedlung erhebliche Zeit vor dem 8. Mai 1945 - dort im Januar. - BVerwG, 22.02.1962 - VI B 1.60
Bewertung eines Einspruchs gegen ein Berufungsurteil als Beschwerde gegen die …
Im Übrigen hat das Bundesverwaltungsgericht schon mehrfach entschieden, daß Ansprüche aus dem Gesetz zu Art. 131 GG nur derjenige herleiten kann, der sein Amt oder seine Versorgung im Zusammenhang mit dem 1945 erfolgten Zusammenbruch des Deutschen Reiches verloren hat (BVerwGE 1, 251; Urteil vom 6. Mai 1958 - BVerwG VI C 342.56 - Beschlüsse vom 17. April 1959 - BVerwG VI CB 205.58 - und vom 1. Juli 1960 - BVerwG VI B 19.60 -).